Was wird gefördert?
Pflanzung eines Baumes mit Mindeststammumfang inklusive Herrichten der Baumquartiere (bis zu 1.000 € Zuschuss)
Förderfähig sind Pflanzungen von standortgerechten Laubbäumen, inklusive Obstbäumen.
– dreimal verpflanzter Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von 12-14 cm oder bei Obstbäumen als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang
von 08-10 cm;
– durchwurzelbarer Bodenraum von mindestens 12 m³; die Baumscheibe soll mindestens 16 m² betragen, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen.Entsiegelung von Plätzen, Einfahrten, Höfen oder Steingärten mit einer Wiederherstellung einer natürlichen Bodenfunktion (bis zu 1.000 € Zuschuss, Steingärten: bis 500 €)
Förderfähig sind ausschließlich vollflächige Entsiegelungen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion und anschließender Begrünung ab einer aufgelösten Fläche von mindestens 4 m²Fassadenbegrünung mit Kletterhilfe (bis 1.500 €) oder mit Wandmodulen (bis zu 2.000 €)
Es werden zwei Varianten der Fassadenbegrünung unterstützt, bodengebundene Fassadenbegrünung mit Kletterhilfe und flächige oder modulare wandgebundene Begrünung. Die einfache Begrünung von Hängepflanzen von Balkonen oder Fensterbänken durch das Aufstellen von Pflanztöpfen stellt keine förderfähige Gebäudebegrünung im Sinne dieser Richtlinie dar. Mindestfläche 8 m² bodengebunden, bzw. 6m² wandgebundenIntensive Dachbegrünung (bis 1.000 €) oder extensive Begrünung auf Schrägdächern (bis zu 750 €)
Nicht förderfähig sind einfache extensive Dachbegrünungen auf Flachdächern und flach geneigten Dächern (Dachneigung bis 10°).Urban Gardening, Pocket Parks oder Pergola in Gemeinschaftsnutzung (bis zu 1.000 €)
Gefördert wird das Anlegen oder die Erweiterung von Gemeinschaftsgärten, die vorwiegend als Nutzgärten gestaltet sind, oder Aufenthaltsflächen in Gemeinschaftsnutzung. Die Gemeinschaftsgärten oder Flächen müssen mind. durch Personen aus vier verschiedenen Haushalten regelmäßig genutzt werden können.Zisternen – 1,5 bis 3 m³: bis zu 500 €, mehr als 3 m³: bis zu 1.000 €
Förderfähig ist die Errichtung von festinstallierten Regenwasserzisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 1,5 m³ auf einem Grundstück mit Bestandsbebauung. Die Errichtung von Regenwasserzisternen im Zusammenhang mit einem Neubau oder einfache Regentonnen sind nicht förderfähig.